Geschäftsbedingungen Ferienfussball

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reisevertrag
Mit der Anmeldung (Internet, telefonisch) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Die Reisebestätigung erfolgt durch den Veranstalter unmittelbar nach Vertragsabschluss. Die Anmeldung Minderjähriger ist von dem oder den Erziehungs-berechtigten zu unterschreiben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Zahlungsvorgang
Mit Erhalt der Reisebestätigung und des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen. Wenn der komplette Reisepreis nicht ein Tag vor Reisebeginn auf dem Konto des Reiseveranstalters eingegangen ist, muss der Kunde den Reisepreis in bar bei Anreise entrichten.

3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vertragsgemäßen Reisepreis. Aus Beweissicherungs-gründen empfehlen wir eine schriftliche Rücktrittserklärung. Als Rücktrittszeitpunkt wird der Eingang der Rücktrittserklärung angesehen. Der Veranstalter kann folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises,
Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises,
Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises,
Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises,
Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises,
Rücktritt am Abreisetag oder später: 90% des Reisepreises.
Die Pauschalsätze berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich weitergehende Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderten Pauschalsätze.
3.1 Der Reisende hat jederzeit die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. Der Reiseveranstalter kann diese Person nicht als Ersatz akzeptieren, wenn die Voraussetzungen (Alter, Geschlecht, Sportliche Eignung, andere) nicht erfüllt werden.
3.2 Umbuchungswünsche werden pauschal mit 20 € in Rechnung gestellt. Bereits erbrachte Anzahlungen gehen nicht verloren.

4. Vertragliches Rücktrittsrecht
Der Veranstalter gewährt bei besonderer Vereinbarung ein über das gesetzliche Rücktrittsrecht hinausgehendes vertragliches Rücktrittsrecht gegen Vergütung. Die Modalitäten dieses vertraglichen Rücktrittsrechts ergeben sich aus der besonderen Vereinbarung bei Anmeldung. Die Rechte des Kunden aus dem gesetzlichen Rücktrittsrecht bleiben unberührt.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
5.1. wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht Folge leistet oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Bei Anzahlungen und Restzahlungen (siehe 2) gewährt der Veranstalter eine Fristverlängerung von jeweils 7 Tagen, bevor er vom Reisevertrag zurücktreten kann.
5.2. wenn die Mindestteilnehmeranzahl (siehe Reiseausschreibung) nicht erreicht wird, ist der Veranstalter berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung muss den Kunden bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
5.3. bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen (Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, etc.), die bei Vertragsabschluss nicht einsehbar waren, die Reise beeinträchtigt oder erschwert wird. Kündigt der Veranstalter den Reisevertrag aus einem solchen Grund, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

6. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Reiseausschreibungen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter, wenn sie den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern. Änderungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht verändern. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.

7. Änderung der Katalogpreise
7.1 Die im Katalog genannten Reisepreise sind für Ferienfussball bindend.
7.2 Bei Veränderung der für die Reise geltenden Wechselkurse, Beförderungskosten oder Leistungen wie Flughafen- oder Hafengebühren, kann der Reiseveranstalter die Reisepreise in dem Maße anpassen, wie sich die Kosten verbilligt oder verteuert haben.

8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt, wenn ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.

9. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden selbst, der durch ihn oder durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

10. Ausschluss des Reisenden

10.1 Bei groben Verstößen (z.B. wiederholtes gruppenschädigendes Verhalten, Zuwiderhandlung gegen. die Haus- oder Campregeln, vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung, usw.) kann ein sofortiger Ausschluss von der Reise ohne Erstattung des Reisepreises in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

10.2 Bei Aufenthalten in Ausland und vor allem bei Unterbringung bei Gastfamilien erwartet der Veranstalter, dass der Teilnehmer die Gesetze, Lebensgewohnheiten und religiösen Sitten des Gastlandes respektiert. Bei Zuwiderhandlung besteht für den Veranstalter die Möglichkeit, den
Teilnehmer nach einer Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Die Kosten für die Rückreise sind durch den Kunden zu tragen.

10.3 Bei minderjährigen Teilnehmern werden Abmahnungen auch gegenüber den Erziehungsberechtigten vorgenommen.

11. Mitwirkungspflicht
Bei Reisemängeln müssen die Betreuer vor Ort sofort informiert werden. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an den Reiseveranstalter, worin die Mängel genannt sind und um Abhilfe gefragt wird. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche nicht zu. Betreuer vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie können bei einem Reisemangel selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten ist.

12. Ansprüche aus dem Reisevertrag
Der Teilnehmer hat Ansprüche, die aus der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise entstehen, innerhalb eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Teilnehmer Ansprüche insofern geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Teilnehmers nach § 651 c bis § 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der nach Vertrag als Reiseende festgelegt ist.

13. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist selbst für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtberücksichtigung dieser Vorschriften entstehen wie z.B. Rücktrittskosten oder zusätzliche Transferkosten, gehen zu Kundenlasten, außer wenn dem Reiseveranstalter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann.

14. Gepäckbeförderung
Pro Person können maximal ein Koffer (bei Busreisen; Gepäckgrenzen der Fluggesellschaften beachten) und ein Handgepäckstück befördert werden. Handgepäck und persönliche Gegenstände sind beim Umsteigen von den Reiseteilnehmern selbst zu beaufsichtigen.

15. Insolvenzversicherung

Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz sichergestellt, dass ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und somit notwendige Aufwendungen für eine vertragliche vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in den Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

16. Versicherung

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungen wie Reiserücktrittskosten oder Auslandskrankenversicherung bei uns abzuschließen. Wir empfehlen den Teilnehmer auch, sich  hinsichtlich Unfällen oder Haftpflichtsfällen zu versichern.

17. Gerichtsstand

17.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen deutschen Sitz verklagen.
17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Reiseveranstalter:
Ferienfussball Limited, Limited Company nach britischem Recht,
39/40 Calthorpe Road, Birmingham, West Midlands, B15 1TS,
Company-No. 5024649, situated in England and Wales,
Zweigniederlassung Deutschland, Robert-Blum-Str. 12, 50935 Köln, Tel. 0221-8018282,
Geschäftsführer: Diplomsportlehrer Ferdinand Luft,
Amtsgericht Köln HRB 53417, Ust-IdNr. DE236347496
erstellt am 10.11.2011