Geschäftsbedingungen Ferienfussball

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ferienfussball Limited


1. Reisevertrag

Durch die Anmeldung (Internet, telefonisch) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung Minderjähriger ist von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Zahlungsvorgang

Mit Erhalt der Reisebestätigung und des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen. Wenn der komplette Reisepreis nicht ein Tag vor Reisebeginn auf dem Konto des Reiseveranstalters eingegangen ist, muss der Kunde den Reisepreis in bar bei Anreise entrichten.

3. Gesetzliches Rücktrittsrechts des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vertragsgemäßen Reisepreis. Aus Beweissicherungsgründen empfehlen wir eine schriftliche Rücktrittserklärung. Als Rücktrittszeitpunkt wird der Eingang der Rücktrittserklärung angesehen. Der Veranstalter kann folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:

Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises, Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises,

Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises, Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises,

Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises, am Abreisetag oder später: 90% des Reisepreises.

Die Pauschalsätze berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich weitergehende Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderten Pauschalsätze.

3.1 Der Reisende hat jederzeit die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. Der Reiseveranstalter kann diese Person nicht als Ersatz akzeptieren, wenn die Voraussetzungen (Alter, Geschlecht, Sportliche Eignung, andere) nicht erfüllt werden.

3.2 Umbuchungswünsche werden pauschal mit 20 € in Rechnung gestellt. Bereits erbrachte Anzahlungen gehen nicht verloren.

4. Vertragliches Rücktrittsrecht

Der Veranstalter gewährt bei besonderer Vereinbarung ein über das gesetzliche Rücktrittsrecht hinausgehendes vertragliches Rücktrittsrecht gegen Vergütung. Die Modalitäten dieses vertraglichen Rücktrittsrechts ergeben sich aus der besonderen Vereinbarung bei Anmeldung. Die Rechte des Kunden aus dem gesetzlichen Rücktrittsrecht bleiben unberührt.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:

5.1. wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht Folge leistet oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Bei Anzahlungen und Restzahlungen (siehe 2) gewährt der Veranstalter eine Fristverlängerung von jeweils 7 Tagen, bevor er vom Reisevertrag zurücktreten kann.

5.2. wenn die Mindestteilnehmeranzahl (siehe Reiseausschreibung) nicht erreicht wird, ist der Veranstalter berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung muss den Kunden bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

5.3. bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen (Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, etc.), die bei Vertragsabschluss nicht einsehbar waren, die Reise beeinträchtigt oder erschwert wird. Kündigt der Veranstalter den Reisevertrag aus einem solchen Grund, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

6. Leistungen

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Reiseausschreibungen des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter, wenn sie den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern. Änderungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht verändern. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Organisation, die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

8. Beschränkung der Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt,

A. wenn ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.

9. Haftungsausschluss

Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch ihn oder durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

10. Ausschluss des Reisenden

10.1 Bei groben Verstößen (z.B. wiederholtes gruppenschädigendes Verhalten, Zuwiderhandlung gegen. die Haus- oder Campregeln, vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung, usw.) kann ein sofortiger Ausschluss von der Reise ohne Erstattung des Reisepreises in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

10.2 Bei Aufenthalten in Ausland und vor allem bei Unterbringung bei Gastfamilien erwartet der Veranstalter, dass der Teilnehmer die Gesetze, Lebensgewohnheiten und religiösen Sitten des Gastlandes respektiert. Bei Zuwiderhandlung besteht für den Veranstalter die Möglichkeit, den Teilnehmer nach einer Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Die Kosten für die Rückreise sind durch den Kunden zu tragen.

10.3 Bei minderjährigen Teilnehmern werden Abmahnungen auch gegenüber den Erziehungsberechtigten vorgenommen.

11. Ansprüche aus dem Reisevertrag

Der Teilnehmer hat Ansprüche, die aus der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise entstehen, innerhalb eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Teilnehmer Ansprüche insofern geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Teilnehmers nach § 651 c bis § 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der nach Vertrag als Reiseende festgelegt ist.

12. Insolvenzversicherung

Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz sichergestellt, dass ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und somit notwendige Aufwendungen für eine vertragliche vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in den Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

13. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen aus der Reise an Dritte sowie Familienangehörige und Lebenspartner ist ausgeschlossen, falls nicht eine Zustimmung durch den Veranstalter vorliegt. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche im eigenen Namen ausgeschlossen.

14 Versicherung

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungen wir Reiserücktritt oder Auslandskrankenversicherung bei uns abzuschließen.

15. Gerichtsstand

15.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen deutschen Sitz verklagen.

15.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Reiseveranstalter:

Ferienfussball Limited, Limited Company nach britischem Recht,

39/40 Calthorpe Road, Birmingham, West Midlands, B15 1TS,

Company-No. 5024649, situated in England and Wales,

Zweigniederlassung Deutschland, Robert-Blum-Str. 12, 50935 Köln, Tel. 0221-8018282,

Geschäftsführer: Diplomsportlehrer Ferdinand Luft,

Amtsgericht Köln HRB 53417, Ust-IdNr. DE236347496

erstellt am 1. November 2009